inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Versandfertig in 1-2 Tagen**
Dieser Artikel ist in unserem Ladengeschäft in der Lindenstrut 7, 35325 Mücke erhältlich.
- Artikel-Nr.: VZ10587
- Versandgewicht: 0,04 kg
18er PET Wachteleierschachteln
-Lebensmittelecht
-Umweltfreundlich (Recycing-Produkt)
-Wiederverwendbar
-Füllmenge - 18 Eier pro Schachtel
Keine Mindestabnahmemenge: Lieferung ab 1 Stück!
Lindenstrut 7
35325 Mücke
Deutschland
Lindenstrut 7
Jens Peppler
35325 Mücke
Deutschland
Produktsicherheit und Konformität gemäß Artikel 9, Absatz 6 der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023 / 988
Dieses Produkt entspricht den geltenden EU-Sicherheitsanforderungen gemäß der Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Es wurde sorgfältig geprüft und erfüllt alle relevanten Normen und Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz.
- Hersteller: Vogelsberger Wachtelzucht GmbH, Lindenstut 7, 35325 Mücke
- Warnhinweise:
- Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet.
- Nur unter Aufsicht verwenden.
- Nicht in der Nähe von offenem Feuer oder Hitzequellen platzieren.
Falls zutreffend:
- CE-Kennzeichnung: Dieses Produkt ist CE-zertifiziert und erfüllt die Anforderungen der Richtlinien 2001/95/EG (Produktsicherheitsrichtlinie) sowie weitere EU-Normen.
Bedienungsanleitung:
Eine detaillierte Anleitung zur sicheren Nutzung liegt dem Produkt bei.
-
Für technische Produkte (z. B. Volieren mit Zubehör):
Dieses Produkt wurde gemäß den europäischen Sicherheitsstandards für Tierhaltungssysteme geprüft. Es bietet robuste Konstruktion, sichere Zugänge und entspricht der CE-Kennzeichnung. -
Für elektrische Produkte (z. B. Wärmelampen):
Diese Lampe entspricht den Sicherheitsstandards für elektrische Geräte in der EU. Bitte beachten Sie die beiliegenden Sicherheitshinweise zur Installation und Verwendung. -
Für Spielzeuge oder Zubehör:
Das Produkt wurde auf mögliche Risiken geprüft und erfüllt die EU-Sicherheitsanforderungen. Achten Sie darauf, dass Kleinteile von Kindern und Tieren nicht verschluckt werden können.
Ergänzend möchten wir auf den Artikel 51 „Übergangsbestimmungen“ der VO (EU) 2023/988 hinweisen. Produkte, die der bisherigen Richtlinie 2001/95/EG entsprechen und bereits vor dem 13. Dezember 2024 in den Verkehr gebracht wurden, dürfen abverkauft werden.